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OLG Stuttgart, 22.01.1987 - 17 UF 136/86 |
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- BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 22.01.1987 - 17 UF 136/86
Nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien - Einkommen des Mannes etwa 2.200 DM netto, Mitarbeit der Frau zwar während der überwiegenden Zeit der Ehe, jedoch letzter nachhaltiger Bruttoverdienst nach dem von der Landesversicherungsanstalt Württemberg erstellten Versicherungsverlauf nur etwa 900 DM monatlich, ein Teil der von dem Ehemann behaupteten Schulden geht jedenfalls auf das Zusammenleben der Parteien zurück, Unterhaltspflicht noch für ein Kind - sowie den Lebensumständen der Beteiligten und den sozialen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland (BGHZ 85, 16, 25 = EzFamR EGBGB Art. 17 Nr. 2 = BGHF 3, 456) bemißt der Senat den Gesamtbedarf der Frau in der Größenordnung von 1.000 DM monatlich (einschließlich Arbeitsaufwendungen).